FAQs rund um das Thema Kredit
Kredite können an Personen vergeben werden, die
- ihren festen Wohnsitz in der Schweiz haben.
- die Schweizer Staatsbürgerschaft oder einen Niederlassungsausweis (B, C) besitzen.
- bei Vertragsabschluss mind. 20 Jahre alt und bei Vertragsende nicht älter als 70 Jahre sind.
- über ein geregeltes Einkommen und einen ausreichenden Budgetüberschuss verfügen.
- nicht mehr als eine Betreibung vorzuweisen haben.
- finanziell in der Lage sind, den Kredit zurückzuzahlen.
Generell erfolgt eine Kreditvergabe gemäss Konsumkreditgesetz (KKG) erst nach einer Kreditfähigkeitsprüfung und ist verboten, falls sie zu Überschuldung führt (Art. 3 UWG).