Eigenmietwert: Warum du jetzt noch renovieren solltest

Der Eigenmietwert wird per 2029 abgeschafft. Damit fallen auch wertvolle Steuerabzüge weg. Was du als Eigenheimbesitzer jetzt wissen musst.
Eigenheim und Wohnen
Darum geht's
  • Die Schweizer Bürger haben gesprochen: Der Eigenmietwert soll abgeschafft werden.


  • Weil damit auch die steuerliche Abzugsfähigkeit werterhaltender Massnahmen wegfällt, empfiehlt es sich, die Renovation bald in Angriff zu nehmen.


  • Welche Arbeiten abzugsfähig sind und welche nicht, erfährst du in diesem Artikel.



Eigenmietwert: Warum du jetzt noch renovieren solltest

Was ist der Eigenmietwert?

Der finanzielle Vorteil des mietfreien Wohnens von Eigenheimbesitzern wird in der Schweiz über den Eigenmietwert staatlich besteuert. Das Schweizer Volk hat jüngst entschieden, dass dieser Eigenmietwert abgeschafft werden soll. Das klingt zunächst nach einer guten Nachricht. Allerdings fällt mit dem Eigenmietwert auch die Möglichkeit weg, Liegenschaftskosten steuerlich abzuziehen. Wer ab 1. Januar 2029 renoviert, kann diese Kosten steuerlich nicht mehr geltend machen. Wer noch profitieren möchte, sollte somit nicht mehr allzu lange warten.

Werterhaltend oder wertvermehrend?

Steuerlich absetzbar sind nur werterhaltende Massnahmen, die Verschleiss ausgleichen und somit dem reinen Unterhalt des Wohneigentums dienen. Ohne sie würde die Liegenschaft an Wert verlieren. Nicht absetzbar sind dagegen wertvermehrende Investitionen, die einen Zusatznutzen schaffen oder den Wert der Immobilie erhöhen. Hier eine generelle sowie unverbindliche Übersicht mit konkreten Beispielen.

Grundsätzlich gilt: Der Ersatz von Bestehendem durch etwas Gleichwertiges ist abzugsfähig. Der Kauf von etwas völlig Neuem oder ein massives Upgrade ist es nicht. Ganz so einfach ist die Unterscheidung jedoch nicht in jedem Fall und es wird empfohlen, dies durch einen Experten abklären und beurteilen zu lassen.

Häufige Fälle einfach erklärt

  • Erreicht ein Backofen das Ende seiner Lebensdauer, gilt der Ersatz als Werterhalt und darf mit einem Gerät der gleichen Preis- und Leistungsklasse ersetzt werden. Wird zusätzlich ein Steamer verbaut, ist dieser nicht abzugsfähig.
  • Ersetzt du deine alte Toilette durch ein modernes Dusch-WC, darfst du nur den Betrag abziehen, den ein Standard-WC inklusive Montage gekostet hätte.
  • Der Ersatz von Schränken und Arbeitsflächen in der Küche gilt als werterhaltend, zusätzliche Kästchen oder deutlich teurere Materialien nicht.
  • Energetische Sanierungen bilden eine Ausnahme: Massnahmen wie Wärmedämmung oder der Ersatz einer Ölheizung durch eine Wärmepumpe gelten steuerlich als abzugsfähig, obwohl sie den Immobilienwert technisch gesehen steigern.
Lange aufschieben sollte man Sanierungsarbeiten nicht mehr, da Handwerksbetriebe in der Schweiz aktuell sehr gefragt sind.

Unsere Tipps zur Planung

  • Teile deine Renovationsarbeiten, wenn möglich auf mehrere Steuerjahre auf. So brichst du die Steuerprogression.
  • Plane deine Sanierungsarbeiten frühzeitig. Handwerksbetriebe in der Schweiz sind aufgrund der Abschaffung des Eigenmietwerts aktuell sehr gefragt.
  • Neben einer guten Planung lohnt es sich, auch die Finanzierung frühzeitig zu prüfen. Mit einem passenden Kredit für Eigenheimbesitzer kannst du deine Renovation flexibel realisieren.

Weiterführende Informationen

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